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Ausbildung zum Rettungsassistenten in Vollzeitform

Ausbildung zum Rettungsassistenten in Vollzeitform

Die Berufsausbildung zum staatlich geprüften Rettungsassistenten ist die höchste nicht ärztliche Qualifikationsstufe im Rettungsdienst. Diese Berufsausbildung wird durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) vom 10. Juli 1989 und durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssAPrV) vom 07. November 1989 bundeseinheitlich geregelt.
Um langfristig hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sein zu können ist es unausweichlich, diese Qualifikation anzustreben oder zu erlangen.

Die Ausbildung ist ebenfalls gut geeignet um Wartezeiten für das Medizinstudium sinnvoll zu überbrücken.

Die Ausbildung befähigt zu folgenden Tätigkeiten:

  • Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallpatienten bis zur Übernahme durch den Arzt
  • Herstellung der Transportfähigkeit der Patienten
  • Überwachung und Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes ins Krankenhaus
  • fachgerechte Betreuung von Kranken, Verletzten und sonstig hilfsbedürftigen Personen
  • Einsatzsteuerung und Koordination von Rettungsmitteln in der Rettungsleitstelle (Zusatzqualifizierung erforderlich)
  • Durchführung der technischen Rettung mit einfachen Hilfsmitteln
  • Übernahme von Führungsaufgaben im Rettungsdienst

Lehrgangsdauer:
12 Monate (1200 Stunden)
theoretischer und praktischer Unterricht in der Rettungsdienstschule anschließend 1600 Stunden Anerkennungspraktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • polizeiliches Führungszeugnis

Lehrgangsinhalte:
gemäß Anlage 1 (zu §1 Abs.1 APVO RettASS), allgemeine medizinische Grundlagen, allgemeine und spezielle Notfallmedizin, Berufs-, Staatsbürger- und Rechtskunde, Organisation und Einsatztaktik, Klinikpraktikum und Praktikum auf einer anerkannten Lehrrttungswache, staatliche Abschlussprüfung



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